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Versicherungsarten
Die Zusatzpakete sind abhängig von der Fahrzeugart Ihrer Kunden. Für Kunden mit Wohnmobilen oder Camper Vans stehen das Plus Paket Haftpflicht, das Plus Paket Kasko, der Schutzbrief für Unfälle und Pannen, der Fahrerschutz sowie die GAP-Deckung zur Verfügung. Bei Kunden mit Wohnwagen bieten wir die GAP-Deckung an.
Die Haftpflicht Plus ist ein optionales Zusatzpaket. Es beinhaltet einen Eigenschadenschutz sowie einen Auslandsschadenschutz. Der Eigenschadenschutz greift beispielsweise, wenn der Versicherungsnehmer beim Rangieren die eigene Garage beschädigt. Darüber hinaus sorgt die Haftpflicht Plus dafür, dass der Versicherungsnehmer im Ausland rechtlich so gestellt wird, als wäre der Schaden in Deutschland passiert.
Die Kasko Plus ist eine optionale Zusatzdeckung und eignet sich besonders, wenn der Versicherungsnehmer gerade ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erworben hat. Sie verlängert die Neuwert- bzw. Kaufwertentschädigung im Schadenfall auf bis zu 36 Monate. Zudem werden beispielsweise Folgeschäden durch Kurzschluss oder Tierbiss bis zu einem Betrag von 10.000 € gedeckt, und Autoradios sowie fest eingebaute Navigationsgeräte werden im Falle eines Diebstahls zum Neupreis ersetzt.
Der Schutzbrief unterstützt den Versicherungsnehmer insbesondere bei Pannen und Unfällen. In solchen Fällen können sich Versicherungsnehmer direkt an uns wenden, und wir sorgen schnellstmöglich für Unterstützung, beispielsweise durch einen Abschleppdienst. Darüber hinaus bietet der Schutzbrief auch Unterstützung bei unvorhersehbaren Erkrankungen im Urlaub. Befindet sich der Versicherungsnehmer mehr als 50 Kilometer von zu Hause entfernt und wird beispielsweise eine Fahrzeugabholung notwendig, übernehmen wir die Kosten dafür. Mit dem Schutzbrief kann die Wohnmobilversicherung bereits ab 19,80 Euro pro Jahr erweitert werden.
Der Fahrerschutz ist ein Zusatzbaustein, der den Versicherungsnehmer als Fahrer des Campers absichert. Bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall greift die reguläre Kfz-Versicherung nicht, um den Fahrer zu schützen. Der Fahrerschutz bietet hier die ideale Ergänzung und stellt den Versicherungsnehmer den weiteren Insassen gleich. Für nur 29,80 Euro pro Jahr kann der Fahrerschutz zur Wohnmobilversicherung hinzugefügt werden.
Die GAP-Deckung ist ein Produkt für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeug. Die GAP-Deckung leistet bei einem Totalschaden, einer Zerstörung oder einem Verlust die Differenz aus dem Leasing- oder Kreditrestbetrag und dem Wiederbeschaffungswert.
Die sogenannte Mallorca-Deckung, auch als Mallorca-Police bekannt, ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen im europäischen Ausland. Mietet der Versicherungsnehmer ein Auto im Ausland und verursacht einen Unfall, kann der dortige Mindestversicherungsschutz oft niedriger sein als der in Deutschland. Die Mallorca-Police hebt diesen Schutz auf das Niveau der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung an. Obwohl sie als Mallorca-Police bezeichnet wird, gilt dieser Schutz in ganz Europa.
Beitragsberechnung und Deckungsumfang
Die Selbstbeteiligung kann vom Versicherungsnehmer grundsätzlich selbst gewählt werden und variiert in der Regel je nach Art der Versicherung zwischen Teilkasko und Vollkasko. Die konkrete Höhe der Selbstbeteiligung ist in der jeweiligen Police des Versicherungsnehmers einzusehen.
Ja, die Kilometerleistungen können sich auf die Beitragshöhe auswirken. Höhere Kilometerleistungen können zu höheren Beiträgen führen, da sie das Risiko für Verschleiß und Schäden erhöhen.
Der Beitrag wird auf Basis verschiedener Kriterien berechnet, darunter der Typ und Wert des Fahrzeugs, die gewählte Selbstbeteiligung, die Fahrleistung und weitere individuelle Risikomerkmale.
Nein, ein Wertgutachten ist nicht erforderlich. Wir versichern den Neuwert des Fahrzeugs.
Der Neuwert ist der Preis, der für das Fahrzeug des Versicherungsnehmers einschließlich vorhandener Sonderausstattung beim Händler aufgerufen wurde, als es ein Neufahrzeug war. Dieser Neuwert ist ein wesentlicher Parameter für die Kalkulation der Prämie. Wichtig: Zur Berechnung der Prämie benötigen wir also nicht den aktuellen Wert des Fahrzeugs, sondern den Wert, der beim erstmaligen Verkauf als Neufahrzeug galt.
Unsere allgemeinen Bedingungen (AKB) basieren auf dem Neuwert. Die Schadensberechnung erfolgt jedoch unter Berücksichtigung des Kaufpreises. Das bedeutet, dass der versicherte Wert nicht unbedingt dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis entspricht.
Besitzt der Versicherungsnehmer einen selbst ausgebauten Camper, geben Sie uns einfach den Neuwert des Fahrzeugs sowie die nachweislichen Kosten des Um- und Ausbaus an. Auf diese Weise können wir die korrekte Prämie für den Camper ermitteln und eine optimale Absicherung zusichern.
Ja, Vandalismus ist in der Vollkasko abgedeckt.
Ja, das Vorzelt und die Dachbox sind mitversichert.
Unser Tarif versichert das Reisen mit Campingfahrzeugen. Unsere Produktneuerungen ab 2025 werden spezifische Versicherungsoptionen für Dauercamper bieten. Diese Versicherungen sind darauf ausgelegt, den optimalen Schutz für Dauercampingplätze zu gewährleisten.
Wohnkabinen, auch als Absetzkabinen bekannt, sind versicherbar, sobald sie fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Für detaillierte Informationen zu den Versicherungsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
In unserem Produkt verzichten wir auf die Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts (SFR) vom Vorversicherer. Die SF-Klasse bleibt daher unabhängig von vorherigen Versicherungen.
Nein, wir verzichten auf die Hinterlegung oder Fortführung der SF-Klasse.
Wir sind überzeugt, dass die Prämie auch ohne die Schadenfreiheitsklasse kalkulierbar ist. Unser Versicherungstarif verzichtet daher auf die SF-Klasse und bietet daher gleichmäßig günstige Beiträge für alle Campenden.
Saisonzulassung und Standversicherung
Ja, Versicherungsnehmer können ihr Wohnmobil mit einem Saisonkennzeichen zulassen. Auf diese Weise fallen Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag nur für den tatsächlich genutzten Zeitraum an.
Auch außerhalb der Saison ist das Fahrzeug des Versicherungsnehmers beitragsfrei durch eine Standhaftpflicht- und Teilkaskoversicherung geschützt, sofern eine Kaskoversicherung im Vertrag enthalten ist.
Versicherung im Ausland
Versicherungsnehmer genießen ihren Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung innerhalb Europas und in Gebieten, die zur EU gehören.
In vielen Ländern nicht, aber wir empfehlen, sie bei Auslandsfahrten dabei zu haben.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an, und wir erledigen das für Sie.
Abmeldung und Ruheversicherung
Das versicherte Fahrzeug erhält nach Abmeldung eine bis zu 18-monatige beitragsfreie Ruheversicherung, wenn eine Kaskoversicherung im Vertrag eingeschlossen ist.
Zulassung und EVB
Sollte der Versicherungsnehmer ein Fahrzeug neu anmelden, stellen wir Ihnen nach der Berechnung der Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) per E-Mail zur Verfügung.
Im Schadenfall
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ist es leider nie ausgeschlossen, dass ein Unfall passiert. Nachdem die Formalitäten an der Unfallstelle, beispielsweise mit der Polizei, geklärt wurden, wenden Sie oder der Versicherungsnehmer sich bitte an vermittler@campingfreunde.de. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen hilfsbereit zur Seite, klären Fragen und begleiten den Schadenfall bis zur abschließenden Bearbeitung.
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