Wintertauglich oder winterfest: Das ist der große kleine Unterschied

Warm wird es heute in jedem Wohnwagen oder Wohnmobil, selbst wenn’s draußen friert und schneit. Aber wird es auch richtig warm? Und wie lange darf das dauern? Natürlich gibt es dafür ein genormtes Prüfverfahren nach DIN. Klingt bürokratisch, ist aber leicht zu verstehen und kann Ganzjahres-Campern bei der Kaufentscheidung helfen.

Wintercamping, ein Hobby für die ganz Harten? Das ist lange vorbei. Immer mehr Reisemobile und sogar Caravans werden auch zwischen Oktober und Ostern bewohnt. Es muss ja nicht gleich die große Tour durch die Alpen oder ins weiße Rauschen von Lappland sein, auch auf deutschen Campingplätzen hat sich die Zahl der Winter-Übernachtungen seit 2010 fast verdreifacht. Nicht weiter erstaunlich, weil heute praktisch jeder neue Wohnwagen und jedes Wohnmobil wintertauglich ist. Manche sind sogar winterfest. Beide Bezeichnungen tauchen immer wieder auf den Webseiten und in den Prospekten der Hersteller auf. Dort dürfen sie nicht einfach so verwendet werden, denn tatsächlich gibt es zwischen beiden Kategorien einen Unterschied. Dahinter steckt ein strenges Prüfverfahren nach DIN-Norm. Es gilt unter dem Kürzel 1645-1 für Wohnwagen und unter 1646-1 für Reisemobile, die im DIN-Jargon übrigens noch wie früher Motorcaravans heißen.

Wird es auch im Kastenwagen warm genug?

Die gute Nachricht: Wintertauglich sind heute sogar einfache Campervans und Kastenwagen. Beim DIN-Test zeigt sich das in der Kältekammer, wenn das Fahrzeug mindestens zehn Stunden lang auf null Grad heruntergekühlt wird. Dazu werden alle Türen und Fenster geöffnet. Danach muss sich der Innenraum innerhalb von zwei Stunden auf eine Raumtemperatur von 20 Grad erwärmen lassen. Die Prüfer messen das an einem zentralen Punkt, der einen Meter über dem Fußboden des Innenraums liegt. An fünf weiteren Punkten darf die gemessene Temperatur um nicht mehr als sieben Grad abweichen. Das schafft heute fast jede handelsübliche Heizung, ganz egal, ob sie mit Gas oder Diesel arbeitet. Ein größeres Problem ist die oftmals ungleichmäßige Wärmeverteilung im Innenraum. Und die Wasseranlage, denn deren Kältetauglichkeit wird nur beim Test auf Winterfestigkeit geprüft.

Am besten ist ein Doppelboden!

Hier wird das Wohnmobil oder der Wohnwagen auf minus 15 Grad gekühlt und muss sich innerhalb von vier Stunden auf 20 Grad erwärmen lassen. Eine Stunde nach Erreichen der Innentemperatur werden die Wassertanks befüllt. Nach einer weiteren Stunde muss die Wasseranlage ohne Einschränkungen funktionieren. Beim Wohnmobil erfordert das mindestens einen beheizten Grauwasser-Tank, wie er nur bei Fahrzeugen der oberen Preisklasse zur Serienausstattung gehört. Fast alle Hersteller bieten ihn jedoch gegen Aufpreis an. Bei extremer Kälte empfiehlt sich auch noch eine zusätzliche Isolierung von 20 bis 30 Millimetern Stärke, aber das hängt natürlich auch von der Tankform und den Platzverhältnissen ab. Im Gegensatz zu den Frischwassertanks sind die Behälter fürs Abwasser meist am Fahrzeugboden montiert – außer bei Wohnmobilen mit beheiztem Doppelboden, die sich schon deshalb besonders gut fürs Wintercampen eignen. Wer sich dagegen mit unbeheiztem Reisemobil-Tank in die Kälte wagt, muss es machen wie die Kollegen im Caravan, die ja in der Regel keinen festen Abwassertank besitzen: Stattdessen tut’s ein transportabler Tank oder auch ein Plastikeimer unterm Fahrzeug. Und darin etwas Frostschutzmittel, damit das Grauwasser unterm Camper nicht gefriert.

Ein Heizlüfter muss immer mit.


Und was ist mit Uralt-Wohnmobilen, die nach DIN weder wintertauglich noch winterfest sind? Auch die können sich als Winterdomizil eignen – mit Isoliermatten und Abdeckhauben für den Aufbau, aufgeklebten Heizmatten oder einer nachträglich eingebauten Heizpatrone für den Grauwassertank und einem elektrischen Heizlüfter für den Notfall im Gepäck. Der sollte in jedem Wohnmobil mitreisen, obwohl er bei den Strompreisen auf vielen Campingplätzen ein Geldvernichter ist: Doch auch die beste Heizung kann mal ausfallen.

Verfasst von Christian S. am 18.10.2023

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